Der FSV Schlierbach lädt alle Mitglieder zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am Freitag, den 22.09.2023 um 20.00 Uhr ins Vereinsheim ein.
Tagesordnung außerordentliche Mitgliederversammlung 22.09.2023 um 20.00 Uhr:
1. Begrüßung
2. Satzungsänderung
§ 4 Vorstand, Absatz 1
AKTUELL:
„Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Rechner, dem Schriftführer und den jeweiligen Spartenleitern. Zur Vertretung des Vereins gemäß § 26 BGB ist der erste oder der zweite Vorsitzende mit jeweils einem anderen Vorstandsmitglied gemeinschaftlich berechtigt.“
NEU:
„Vorstand im Sinne des Vereinsrechtes sind drei gleichberechtigte Vorsitzende ebenso der Rechner. Zur Vertretung des Vereins gemäß § 26 BGB ist der Verein durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter mindestens einem der Vorsitzenden, gemeinschaftlich berechtigt.“
§ 5 Mitgliederversammlung, Absatz 2
AKTUELL:
„Jede Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden oder vom zweiten Vorsitzenden unter Einhaltung einer Ladungsfrist von zwei Wochen durch Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Schaafheim oder schriftlich einberufen.“
NEU:
„Jede Mitgliederversammlung wird von einem der Vorsitzenden unter Einhaltung einer Ladungsfrist von zwei Wochen durch Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Schaafheim oder schriftlich einberufen.“
§ 5 Mitgliederversammlung, Absatz 3
AKTUELL:
„Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung von einem anderen Vorstandsmitglied geleitet.“
NEU:
„Die Mitgliederversammlung wird von einem der Vorsitzenden geleitet.“
3. Neuwahlen des Vorstands
4. Verschiedenes
Weitere Tagesordnungspunkte oder Anträge können bis zum 21.09.2023 schriftlich an den 1. Vorsitzenden Sascha Salzner (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) eingereicht werden.
Die Versammlung ist unabhängig von der Anzahl der Mitglieder beschlussfähig.
Der Vorstand des FSV Schlierbach 1967 e.V.